Abhängig von Ausgangslage
und Zielsetzung kommen unter anderem folgende Formen der
Zusammenarbeit in Betracht:
Gemeinsame
Weiterentwicklung
Weiterentwicklung
bestehender Architekturen, Module oder technischer Konzepte für
konkrete Anwendungen, Märkte oder Produktlinien.
Integration in
bestehende Systeme oder Produkte
Einbindung von
Architekturkonzepten, Modulen oder einzelnen Technologien in
vorhandene technische Infrastrukturen oder Produkte.
Lizenzierung von
Schutzrechten
Nutzung bestehender
Schutzrechte auf Basis individuell ausgehandelter
Lizenzvereinbarungen, beispielsweise für definierte
Anwendungsbereiche oder Märkte.
Anwendungsspezifische
Ausprägungen
Ableitung konkreter
technischer Lösungen auf Basis vorhandener Konzepte, angepasst
an branchenspezifische Anforderungen.